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Schon seit dem Mittelalter gilt der Schornsteinfeger als Glücksbringer. Durch das Kehren der Kamine senkte er die Brandgefahr in den Häusern und wurde so zum "Glücksbringer" für die Bewohner. Früher war die Arbeit schmutzig, schwieerig und gefährlich. Im Laufe der Zeit hat sich das Berufsbild gewandelt und jede Menge Verantwortung ist hinzugekommen, denn auch Energieberatungen oder das Ausstellen von Energieausweisen gehören heute zum Tätigkeitsumfeld. Die Sicherheit der Bewohner steht aber nach wir vor im Fokus des Schornsteinfegers.
Jeder der eine Feuerstätte besitzt, ist verpflichtet, Schonsteine und Heizungen regelmäßig in Bezug auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit überprüfen zu lassen. Und an dieser Stelle kommt der Schonsteinfeger ins Spiel.
Zum einen übernimmt der Schornsteinfeger die Aufgaben nach der Kehr- und Überprüfungsordnung kurz KÜO und dazu gehören:
- Die Reinigung von Schornsteinen und Verbindungsstück
- Die Überprüfung der Abgasleitung und bei Bedarf die Reinigung der Abgasleitung
- Die Überprüfung der Abgaswege und des Abzugs der Abgase
- Die Überprüfung der Verbrennungsluftversorgung
- Die Überprüfung der Verbrennung (Kohlenmonoxid-Messung)
- Die Überprüfung des äußeren Zustands der Anlage
- Die Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen
Diese Überprüfung nach KÜO findet meist jährlich statt. Dies ist notwendig, damit Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden können. Denn z.B. eine Überschreitung der Kohlenmonoxid Grenzwerte könnte lebensgefährlich werden. Das Gas ist giftig, aber für den Menschen so kaum wahrnehmbar, da es unsichtbar, geschmack- und geruchlos ist. Bei einem Austritt wäre es also extrem gefährlich.
Zum anderen übernimmt er die Aufgaben nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes kurz 1. BImSchV und dazu gehören:
- Die Ermittlung des Abgasverlustes bei Öl- und Gasfeuerungsanlagen
- Die Messung der Staub- und Kohlenmonoxid-Werte bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
- Die Rußzahlbestimmung bei Ölfeuerungsanlagen
- Die Prüfung des Abgases auf das Vorhandensein von Ölderivaten
Je nach Heizungsanlage und Alter der Heizungsanlage gelten unterschiedliche Überprüfungs- und Messfristen.
Quelle: https://www.schornsteinfeger.de/default.aspx