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04.02.2019
Neue EU-Regeln für mehr Effizienz und Langlebigkeit von Haushaltsgeräten beschlossen

Neue EU-Regeln für mehr Effizienz und Langlebigkeit von Haushaltsgeräten beschlossenDie EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission haben sich auf umfassende Neuregelungen im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie geeinigt. Für zehn Produktgruppen, unter anderem für Geschirrspüler, Waschmaschinen, Kühlschränke und Halogenlampen gelten in Zukunft strengere Anforderungen an ihre Energieeffizienz.

Außerdem werden erstmals Anforderungen in Bezug auf Reparierbarkeit und Ersatzteile festgelegt. Dafür hatte sich das Bundesumweltministerium besonders eingesetzt.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die neuen Regeln sind konkrete Maßnahmen gegen die Wegwerf-Gesellschaft. Sie verbessern die Möglichkeit, Produkte zu reparieren und zu recyclen und setzen den Herstellern Anreize dafür, Produkte langlebiger zu gestalten.

Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig effiziente Geräte besser von Energiefressern unterscheiden. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern für alle Verbraucherinnen und Verbraucher und auch für die deutsche Industrie, die in diesem Bereich Vorreiter ist.“

Insbesondere bei Haushaltsgeräten wie Geschirrspülern, Waschmaschinen und Kühlgeräten steigen die Anforderungen in Bezug auf Reparierbarkeit, ebenso bei TV-Geräten. Ersatzteile müssen verpflichtend zur Verfügung gestellt werden. Davon profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher, Reparaturbetriebe und Recycler. Hersteller und Importeure müssen die neuen Regeln im europäischen Markt größtenteils ab März 2021 einhalten. 

Zudem gibt es künftig erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz dieser Produktgruppen. Besonders viel Energie lässt sich bei der Beleuchtung sparen. Hier werden die neuen Anforderungen dazu führen, dass Halogenlampen stufenweise durch wesentlich effizientere LED-Lampen ersetzt werden. Weitere Einsparungen sind durch neue Regeln für Motoren, Transformatoren, Schweißgeräte, externe Netzteile und Kühlgeräte in Supermärkten zu erwarten. Diese treten teilweise schon vor 2021 in Kraft.

 

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

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